top of page
Top Background.png

Buchhaltung einfach erledigt

Buchführung kann zeitraubend und herausfordernd sein.

​Mit unseren maßgeschneiderten Buchhaltungs-Dienstleistungen übernehmen wir zuverlässig Ihre Finanzprozesse – effizient, präzise und termingerecht. So gewinnen Sie wertvolle Zeit für das, was wirklich zählt: den Erfolg Ihres Unternehmen

Profitieren Sie von unserer Expertise und sorgen Sie für klare Zahlen, fundierte Entscheidungen und eine starke wirtschaftliche Basis.

Unsere Leistungen

Remote. Vor Ort. Flexibel.
Individuelle Beratung für Ihr Business

Individuelle Beratung für Ihr Business

Wir beraten junge und/oder schnell wachsende Unternehmen bei der Etablierung von Strukturen und der Optimierung von Arbeitsabläufen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen erkennen wir unnötigen Aufwand schnell und finden gemeinsam neue und effiziente Lösungen. 

Lassen Sie  uns darüber sprechen.

Homepage_Buchhaltung_.png

Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung rundum gut läuft.

Von der Buchung laufender Geschäftsvorfälle bis zum professionellen Mahnwesen – wir übernehmen das für Sie.​​​​

  • Laufende Erfassung von Bank, Kasse und Zahlungsdienstleistern

  • Kreditorenbuchhaltung

  • Debitorenbuchhaltung

  • Offene Posten Kontrolle

  • Vorbereitungen für den Jahresabschluss

  • Digitale Belegverwaltung

  • Übersichtliche Auswertungen

  • Lohnabrechnungen​​

Stift und Mappen

Aufarbeitung von liegen gebliebenen Unterlagen

Wer kennt das nicht?

Im Geschäftsalltag sammeln sich Rechnungen und Dokumente an und werden erstmal schnell und ungeordnet abgelegt.

Warten Sie nicht mit der vorgeschriebenen Dokumentation bis die Frist für die nächste Steuererklärung vor der Tür steht.

​​

Nehmen Sie jetzt gleich Kontakt mit uns auf und wir bringen wieder Ordnung in Ihre Unterlagen.

​​

 

Aktuelles

Nicht verpassen:
Steuer-Termine

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der Agbabefristen für:

- Einkommensteuer

- Körperschaftsteuer

- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind zum

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

eines Jahres zu entrichten.

Termine gelten für alle Bundesländer einnheitlich

„Buchhaltung ist die Kunst,

Chaos in Klarheit und Verwirrung in finanzielle Weisheit zu verwandeln.“

(Michael Carter, amerikanischer Dichter und Publizist) 

Schreiben Sie uns, was wir für Sie tun können.

Wir benötigen Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung gemäß unserer Datenschutzerklärung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

* Die von BV-Kontor GmbH angebotenen Leistungen werden gemäß § 6 Nr. 3 / 4 StBerG ausgeführt

© BV-Kontor GmbH

bottom of page