
Buchhaltung einfach erledigt
Buchführung kann zeitraubend und herausfordernd sein.
Als externer Dienstleister nehmen wir Ihnen genau die Aufgaben ab, die wertvolle Zeit kosten – aber für eine stabile und erfolgreiche wirtschaftliche Basis unverzichtbar sind.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.
Unsere Leistungen
Remote. Vor Ort. Flexibel.

Individuelle Beratung für Ihr Business
Wir beraten junge und/oder schnell wachsende Unternehmen bei der Etablierung von Strukturen und der Optimierung von Arbeitsabläufen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen erkennen wir unnötigen Aufwand schnell und finden gemeinsam neue und effiziente Lösungen.
Lassen Sie uns darüber sprechen.

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung rundum gut läuft.
Von der Buchung laufender Geschäftsvorfälle bis zum professionellen Mahnwesen – wir übernehmen das für Sie.
-
Laufende Erfassung von Kasse und Bank
-
Kreditorenbuchhaltung
-
Debitorenbuchhaltung
-
Offene Posten Kontrolle
-
Vorbereitungen für den Jahresabschluss
-
Digitale Belegverwaltung
-
Übersichtliche Auswertungen
-
Lohn-Service Angebot

Aufarbeitung von liegen gebliebenen Unterlagen
Wer kennt das nicht?
Im Geschäftsalltag sammeln sich Rechnungen und Dokumente an und werden erstmal schnell und ungeordnet abgelegt.
Warten Sie nicht mit der vorgeschriebenen Dokumentation bis die Frist für die nächste Steuererklärung vor der Tür steht.
Nehmen Sie jetzt gleich Kontakt mit uns auf und wir bringen wieder Ordnung in Ihre Unterlagen.
Aktuelles und Service
Neues aus der Welt der Steuern
23.09.2025 Überhöhte Auszahlung von Corona-Hilfen und Rückforderung
04.09.2025 Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß
02.09.2025 Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Gutschriftserteilung an Nicht-Unternehmer
24.07.2025 Unentgeltlicher Erwerb eigener Anteile einer GmbH durch GmbH-Gesellschafter
Buchhalter-Wissen von buchhalterseite.de
Nicht verpassen:
Steuer-Termine
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der Agbabefristen für:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
Termine gelten für alle Bundesländer einnheitlich

„Buchhaltung ist die Kunst,
Chaos in Klarheit und Verwirrung in finanzielle Weisheit zu verwandeln.“
(Michael Carter, amerikanischer Dichter und Publizist)